Bei Eigenblutbehandlungen werden im Normalfall 0,5 bis 5 ml Blut aus der Armvene entnommen. Die Injektion des entnommenen Blutes erfolgt später intramuskulär. Manchmal wird das Eigenblut jedoch auch wieder intravenös gespritzt, und in einem
Sonderfall wird eine geringe Menge Blut dem Patienten zur oralen Aufnahme gegeben.
Unter dem Begriff Eigenblut-Therapie oder Eigenblutbehandlung werden verschiedene Heilverfahren verstanden, wobei den Patienten zunächst eine bestimmte Menge Blut entnommen wird, um es ihnen im Anschluss wieder zu injizieren, wobei es bei einigen Verfahren im Vorfeld auf verschiedene Weise behandelt wird. Die Befürworter der Eigenbluttherapie sehen die verschiedenen Verfahren als „unspezifische Reiztherapien“ oder unspezifische Umstimmungstherapien an. Diese gehören zu den klassischen naturheilkundlichen oder alternativmedizinischen Verfahren. Das körpereigene Blut dient hier als Fremdkörperreiz. Die Eigenblut-Therapie basiert auf Experimenten des englischen Arztes William Highmore im Jahre 1874.

Die Befürworter der Eigenblut-Therapie setzen die verschiedenen Therapievarianten gegen allergische Erkrankungen, längere Infekte, Neurodermitis oder Asthma sowie Rheuma oder Durchblutungsstörungen ein. Die Behandlungen dienen dazu, die Selbstheilungsprozesse des Organismus in Gang zu setzen. Das in die Muskeln injizierte Blut soll das Immunsystem anregen. Dieses soll sich dann aber nicht gegen das eigene Blut richten, sondern, einmal aktiviert, verstärkt gegen körperfremde Eindringlinge wie Viren oder Bakterien vorgehen. Bei anderen Krankheiten steht eine Verbesserung der Fließfähigkeit des Blutes im Vordergrund.
Als Unverträglichkeitsreaktionen der Eigenblut-Therapie kann es nach einer Behandlung zu Fieber, Nesselfieber, Schwindel, Kopfschmerzen und Herzrasen kommen, und bei Injektion vom mit zusätzlichen Substanzen versetzten Eigenblut in schweren Fällen zu einem allergischen Schock.
Pro Injektion muss mit etwa 15 bis 50 Euro gerechnet werden. Ein Behandlungszyklus kann bis etwa 500 Euro kosten. Die Verfahren der Eigenbluttherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

